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Bildungs- und Teilhabepaket
Beschreibung
Für Kinder und Jugendliche aus dem Kreis Höxter können Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket beantragt werden.
Bundesrat und Bundestag haben das Bildungs- und Teilhabepaket am 25. Februar 2011 in kommunaler Trägerschaft beschlossen. Die wichtigsten Informationen finden sich hier:
- Wer hat Anspruch? Wer bekommt die Leistungen?
- Welche Leistungen umfasst das Bildungs- und Teilhabepaket?
- Wer ist zuständig?
- Antragsvordrucke finden Sie unter Formulare / Informationen
Ansprechpartnerin für weitere Fragen:
Jobcenter Kreis Höxter
Frau Michaela Baron
Stummrige Str. 56, 37671 Höxter
Tel.: 05271 / 6995-301
Fax: 05271 / 6995-299
email: jobcenter-kreis-hoexter@jobcenter-ge.de
Homepage: www.jobcenter-kreis-hoexter.de
Kreis Höxter
Abteilung Soziales, Pflege und Schwerbehinderung
Bildung und Teilhabe
Moltkestr. 12, 37671 Höxter
Tel.: siehe Registerkarte Ansprechpartner
email: info@kreis-hoexter.de
Homepage: www.kreis-hoexter.de
Erforderliche Unterlagen
- Nachweis des Leistungsbezuges SGB II bzw. XII, Wohngeld, Kindergeldzuschlag oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgestz
- Nachweis über entstehende Aufwendung aus dem Schul-, Freizeit- oder Vereinsbereich
- Ggfls. Nachweise über geleistete Vorauszahlungen (z.B. Kontoauszüge)
Rechtsgrundlagen
Sozialgesetzbücher Zweites und Zwölftes Buch Sozialhilfe (SGB II / SGB XII)
Für Sie zuständig
Formulare
Hinweis Datenschutz Antragsbearbeitung im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes |
Grundantrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe für alle Leistungsberechtigten |
Bescheinigung Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben |
Bescheinigung zur Teilnahme an Klassenfahrten |
Bestätigung über Teilnahme am Mittagessen |
Lernförderung - Bestätigung der Schule - |
Antrag Schulbedarf |