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Fragen und Antworten zum Bürgerentscheid Nationalpark Egge

Die Ausweisung eines zweiten Nationalparks beschäftigt viele Menschen in der Region. Daher hat der Kreis Höxter drei Informationsveranstaltungen im Rahmen des Bürgerbegehrens angeboten. Im Vorfeld der Veranstaltungen konnten auch Fragen beim Kreis Höxter über das Anmeldeformular eingereicht werden.

Die eingegangenen Fragen wurden thematisch zusammengefasst und soweit möglich durch den Kreis beantwortet.


Verursacht ein Nationalpark Auflagen oder Einschränkungen für anliegende land- oder forstwirtschaftliche Flächen, die nicht Teil der Kulisse sind ("Pufferzone")?

Antwort: Außerhalb einer Nationalpark-Kulisse werden keine zusätzlichen Schutzgebiete - manchmal auch als "Pufferzonen" bezeichnet - ausgewiesen. Nationalparke sollen aber auch keine negativen Auswirkungen auf anliegende Flächen haben. Nach den Vorgaben der "Nationalen Naturlandschaften", dem Bündnis der Großschutzgebiete in Deutschland, werden in einem Nationalpark sogenannte Prozessschutzzonen (auch als Kernzonen bezeichnet) eingerichtet. Hier wird die Natur langfristig sich selbst überlassen. Idealtypisch werden um die Prozessschutzzonen herum sogenannte Managementzonen eingerichtet. In diesen umliegenden Managementzonen soll unter anderem das sogenannte Wildtiermanagement erfolgen. Dadurch sollen Wildschäden im Nationalpark und auch auf den anliegenden Flächen vermieden werden.
Die Befürchtung der Landwirtschaft im Hinblick auf Pufferzonen basiert auf zurückliegenden Erfahrungen bei der Ausweisung von Fauna-Flora-Habitat-Gebieten (FFH-Gebiet), die an landwirtschaftliche Flächen angrenzen. Ein FFH-Gebiet ist ein Schutzgebiet, das dem strengen Schutz von Lebensräumen bestimmter Tier- und Pflanzenarten dient. Dabei hat sich gezeigt, dass durch EU- und Bundesrecht zu einem späteren Zeitpunkt zum besseren Schutz der FFH-Gebiete nachträgliche Verschärfungen erfolgten. Diese Verschärfungen der Schutzbestimmungen können zu Einschränkungen bei der Nutzung landwirtschaftliche Flächen führen, die an die Schutzgebiete angrenzen. 
Aktuell sind dem Kreis Höxter keine Bestrebungen bekannt, auf übergeordneter Ebene die rechtlichen Rahmenbedingungen für Flächen im Umfeld von Nationalparken zu verändern, die zu Einschränkungen der Nutzung führen könnten.


Ca. 70 Prozent der Flächen einer möglichen Nationalparkkulisse in der Egge sind jetzt schon als Naturschutzgebiete ausgewiesen und mit hohen Schutzauflagen belegt. Ist nach einer Nationalparkausweisung zu befürchten, dass dieser Schutzstatus später auf Flächen ausgedehnt wird, die an den dann geschaffenen Nationalpark angrenzen? Müssen die Eigentümer der angrenzenden Flächen mit einer "schleichenden Enteignung" durch die Hintertür zunehmender Einschränkungen rechnen? Können Eigentümer sozusagen ihr "Hausrecht" verlieren und müssten sie dann bei jeder Handlung auf dem eigenen Grundstück zuerst Andere um Erlaubnis bitten?

Antwort: Die Ausweisung eines Nationalparks hat keinen Einfluss auf den Schutzstatus oder auf die Zulässigkeit von Handlungen auf anliegenden Flächen (siehe auch Antwort auf Frage 1).


Gibt es Jagd im Nationalpark, wenn Seuchen oder Verbissschäden auftreten? Wie wird die zukünftige Population von Wildschweinen und Wölfen in einem Nationalpark Egge beurteilt? 

Antwort: Ein vollständiger Verzicht auf regulierende Eingriffe des Wildbestands käme der Nationalparkphilosophie "Natur Natur sein lassen" am nächsten. Gemäß einer Übereinkunft des Dachverbandes der deutschen Großschutzgebiete ist die Wildtierregulierung in Nationalparken zur Erreichung des Schutzzwecks, zur Erhaltung und Wiederherstellung natürlicher oder naturnaher Waldbestände, zur unmittelbaren Gefahrenabwehr (z.B. Erosionsschutz, Tierseuchen) und zur Vermeidung unverhältnismäßiger Schäden auf Flächen Dritter sowie nicht vertretbarer negativer Auswirkungen auf angrenzende Kulturlandschaften dennoch möglich und häufig auch notwendig. 

Aus diesem Grund wird in Deutschland für jeden Nationalpark ein Konzept zur Wildbestandsregulierung erstellt. Es regelt das gezielte Bejagen der Schalenwildbestände (Rotwild, Damwild, Rehe, Mufflons, Wildschweine u.a.). Die Organisation der Jagd übernimmt die Nationalparkverwaltung. Dazu werden Jäger eingeladen. Es findet keine Trophäenjagd statt. Die Geweihe werden eingesammelt und anderweitig verwendet.
Jagdliche Maßnahmen in den Nationalparks gehören somit zu den ständigen Aufgaben des Managements. Sie werden auch in den Kernzonen bis zum Erreichen des Entwicklungsziels (30 Jahre) durchgeführt. 

Eine Jagd auf Wölfe ist inner- als auch außerhalb von Nationalparken nicht zulässig. Es gibt keine Erkenntnisse, dass die Ausweisung eines Nationalparks Einfluss auf den Bestand von Wölfen hat.


Gibt es in einem Nationalpark Einschränkungen bei der Nutzung von Wegen?
a. 
   Darf man in einem Nationalpark wandern, Rad fahren oder reiten? In der Egge gibt es abseits der markierten Wege auch viele kleinere Pfade, die bislang für Wanderer, Trailrunner oder Mountainbiker zugänglich sind. Werden diese in einem Nationalpark zugänglich bleiben? Oder gilt dann ein Betretungsverbot abseits ausgewiesener Wege? 
b.    Im Bundesnaturschutzgesetz heißt es in § 24 (2): "Nationalparke haben zum Ziel, in einem überwiegenden Teil ihres Gebiets den möglichst ungestörten Ablauf der Naturvorgänge in ihrer natürlichen Dynamik zu gewährleisten. Soweit es der Schutzzweck erlaubt, sollen Nationalparke auch (…) dem Naturerlebnis der Bevölkerung dienen." Darf ich die Egge und ihre jetzigen Attraktionen dann überhaupt noch besuchen - auch ohne einen teuren Ranger bezahlen zu müssen? 

Antwort: Ein Nationalpark ist für alle Menschen das ganze Jahr kostenlos zugänglich. Besucherinnen und Besucher dürfen die Vielfalt eines Nationalparks auf eigene Faust entdecken, sofern sie sich an die Nationalparkregeln halten. Welche Schutzbestimmungen in einem Nationalpark erforderlich sind, wird im Rahmen der Nationalparkverordnung erarbeitet und abgestimmt. 

Ziel eines Nationalparks ist es, die Natur frei von menschlichen Einflüssen sich selbst zu überlassen. Das bisherige Wegenetz wird wahrscheinlich reduzierter ausfallen als bisher. Insbesondere in dem mindestens 51 % der Fläche umfassenden Kernzonen wird voraussichtlich ein Betretungsverbot außerhalb der Wege gelten. Es können jedoch explizit Bereiche ausgewiesen werden, in denen kein Betretungsverbot der Waldflächen gilt.
Entscheidend ist, touristische Aktivitäten auf bestimmte Bereiche zu beschränken. Zumeist werden an der einen Stelle bestehende Wege zurückgebaut, hierfür werden an anderer Stelle für alle Nutzergruppen zielgruppenspezifisch Wegeplanungen durchgeführt. Die Wegeplanung wird voraussichtlich gemeinsam mit Interessensverbänden und unter Berücksichtigung von Qualitätsaspekten erfolgen. Dabei werden Wege mit großer touristischer Bedeutung - wie der Eggeweg - besonders betrachtet. Die konkrete Ausgestaltung der verbindlichen Regelungen erfolgt im Rahmen der Erarbeitung des Nationalparkplans. 


Wer zahlt die Kosten für Einrichtung und Betrieb eines Nationalparks?

Antwort: Die Landesregierung hat sich darauf verständigt, dass alle Kosten, die mit der tatsächlichen Ausweisung eines zweiten Nationalparks nach Durchlaufen des förmlichen Ausweisungsverfahrens zusammenhängen, durch das Land Nordrhein-Westfalen getragen werden.


Ist Windkraft in einem Nationalpark möglich?

Antwort: In einem Nationalpark können keine Windenergieanlagen (WEA) errichtet werden. Die Flächen in der Egge, die für einen Nationalpark derzeit diskutiert werden, stehen jedoch jetzt schon weitgehend unter strengem Schutz. Deshalb dürfen dort ohnehin keine Windenergieanlagen errichtet werden. Darüber hinaus hat der Regionalrat der Bezirksregierung Detmold als zuständiger Planungsträger sämtliche Waldflächen in OWL vom Windkraftausbau ausgeschlossen. Durch die Ausweisung eines Nationalparks in der Egge, dessen Kulisse durch Teilausweisungen als Naturschutzgebiete für den Ausbau der Windenergie ohnehin ausgenommen ist, würden sich also keine Veränderungen ergeben.


Ist ein Mindestabstand zwischen Windenergieanlagen und den Außengrenzen eines Nationalparks vorgesehen oder vorgeschrieben?
Es gibt derzeit keine klaren Vorgaben für einen Mindestabstand von Windenergieanlagen zu den Außengrenzen eines Nationalparks. Die Masthöhe der einzelnen Anlage kann aber als Orientierung für den Abstand herangezogen werden. Unabhängig hiervon müssen die im Regionalplan der Bezirksregierung Detmold festgelegten Flächenanteile für den Ausbau von Windenergie in Ostwestfalen-Lippe bereitgestellt werden. 


Gibt es Tiere und Pflanzen, die nur in Nationalparks und anderen total geschützten Gebieten gedeihen können? Was soll das naturschutzfachliche Ziel eines möglichen Nationalparks Egge sein? Sind Zielarten für die Egge definiert? Was wird für die Egge angestrebt? 

Antwort: Der Schutzzweck eines Nationalparks ist in erster Linie die Erhaltung des Reichtums an verschiedenen Ökosystemen mit ihren natürlich ablaufenden Prozessen. Hierdurch ergibt sich gleichzeitig der Schutz spezialisierter und meist bedrohter Arten. So wurden im Nationalpark Bayerischer Wald signifikant höhere Artenzahlen bei Flechten sowie höhere Pilz- und Käferzahlen in totholzreichen Schutzwäldern (Prozessschutz- und Entwicklungswälder) ermittelt als im regulären Wirtschaftswald - darunter bedeutende Vorkommen vom Aussterben bedrohter Urwaldreliktarten.

Insgesamt sind in der "Roten Liste gefährdeter Tiere, Pflanzen und Pilze Deutschlands" von 2009 über 3.800 Tierarten und über 5.500 Pflanzenarten aufgeführt, die in ihrem Bestand gefährdet sind oder zumindest auf der Vorwarnliste stehen. Bezüglich der in Deutschland vorkommenden Biotop-Typen sind laut Bundesamt für Naturschutz 72 Prozent als gefährdet einzustufen. Dabei hängen der Schwund von Lebensräumen einerseits und bedrohte Arten andererseits unmittelbar zusammen: Im Fall der Laufkäferarten beispielsweise, von denen viele auf totholzreiche Wälder angewiesen sind, werden in der Roten Liste von insgesamt 85 erfassten Arten 36 (also 42 Prozent) den Kategorien 0 bis 3 (= ausgestoben bis gefährdet) oder R (= extrem selten) zugeordnet. Mit zehn bestätigten xylobionten (holzbewohnende) Urwaldrelikt-Käferarten etwa im Nationalpark Bayerischer Wald leistet dieser einen wichtigen Beitrag zum Schutz dieser seltenen Arten und ihrer Lebensräume.


Was ist denn so nachteilig an einem Nationalpark? Weshalb sind so viele dagegen?

Antwort: Von Seiten der Kritiker werden diverse Nachteile in der Ausweisung der Egge als Nationalpark gesehen. So besteht von Seiten der Landwirtschaft z.B. die Sorge, dass nachträglich durch übergeordnete Gesetzesänderungen sogenannte "Pufferzonen" an den Außengrenzen eines Nationalparks eingerichtet werden könnten. Auch werden Probleme beim Wildtiermanagement befürchtet. 

Von Seiten der Forstwirtschaft wird darauf hingewiesen, dass kein Holz mehr aus der Nationalparkkulisse gewonnen werden kann und diese Mindererträge dann durch Holz-Importe ausgeglichen werden müssten. Zudem hätte dies hohe wirtschaftliche Nachteile und Arbeitsplatzverluste zur Folge. 
Auch die Kosten für die Verwaltung eines Nationalparks (und die geplante Einrichtung einer dem Umweltministerium unterstellten Nationalparkbehörde) werden kritisch gesehen. So weist beispielsweise der Nationalpark Eifel in seinem Leistungsbericht 2022 Kosten für das Jahr 2022 in Höhe von knapp 10 Millionen Euro aus. Die jährlichen Leistungsberichte des Nationalparks Eifel sind auf dessen Homepage veröffentlicht unter: https://www.nationalpark-eifel.de/de/ueber-uns/berichte-monitoring-und-artikel/leistungsberichte/.
Anwohner, die unmittelbar an der Nationalparkkulisse wohnen, befürchten z.B., dass ihre tradierten Wanderwege im Rahmen der Erarbeitung des Wegeplans nicht übernommen und damit langfristig zurückgebaut werden.
Auch die Gebietskulisse wird häufig kritisch gesehen. Nach dem Bundesnaturschutzgesetz sind Nationalpark-Kulissen "großräumig, weitgehend unzerschnitten und von besonderer Eigenart". Im Hinblick auf einen möglichen Nationalpark Egge wird häufig thematisiert, dass die Gebietskulisse nicht optimal sei. Im Vergleich zu anderen Nationalparks werden deshalb größere Konflikte und auch höhere Kosten für die Nationalparkverwaltung befürchtet. 


Welche negativen Erfahrungen wurden bei der Einführung anderer Nationalparks gemacht? Insbesondere mit Blick auf die geäußerten Befürchtungen wie z.B. wirtschaftliche Nachteile, Verschwendung von Steuermitteln, Waldbrände, Enteignungen, Pufferzonen, Betretungsverbote, Tierplagen etc.

Antwort: Häufige Diskussionspunkte nach der Ausweisung eines Nationalparks sind z.B. der Wegeplan und die damit verbundenen Betretungsverbote. Im Nationalpark Eifel z.B. fordert der Förderverein auch 20 Jahre nach Ausweisung des Nationalparks weiterhin einen konsequenteren Rückbau von Wegen sowie eine Kontrolle und Ahndung von Verstößen gegen das Wegegebot. Mehr Informationen hierzu unter: https://www.foerderverein-nationalpark-eifel.de/nationalpark-eifel.html.
Zu den Themen Enteignungen, Pufferzonen, Betretungsverbote, Tierplagen wird auf die Antworten zu den Fragen 1 bis 4 verwiesen. Zu den wirtschaftlichen Auswirkungen wird auf die Antwort zu Frage 12 und zur Thematik Waldbrände auf die Antwort zu Frage 17 verwiesen.


Werden Straßen in dem Gebiet noch weiter instandgehalten? Oder werden sie irgendwann zurückgebaut - mit der Folge, dass weite Umwege nötig sind, um zum Nachbarort zu kommen? Wie sieht dabei der CO2-Abdruck aus?

Antwort: Forstwege, die innerhalb der Nationalpark-Kulisse nicht mehr benötigt werde, werden regelmäßig zurückgebaut. Diese dienen aber nicht der Verbindung von Ortschaften. Ein Rückbau von Gemeindestraßen im Zuge der Ausweisung eines Nationalparks ist nicht bekannt.


Zu den Kosten und wirtschaftlichen Auswirkungen eines Nationalparks gibt es eine Reihe von Fragen. 
a) 
   Befürworter werben damit, dass ein Nationalpark zu wachsendem Tourismus führt. Dafür müsste aber auch eine entsprechende Infrastruktur mit Nebenattraktionen (Schwimmbad, attraktive Fußgängerzone u.a.) geschaffen werden. Wer zahlt hierfür die Kosten? Die Kommunen? Steuerzahlern stellt sich darüber hinaus die Frage, ob für diese Ausgaben dann auch wirklich entsprechende Mehreinnahmen in die heimische Wirtschaft und den Haushalt der Kommune fließen?
b)    Für einen Nationalpark werden jährliche Kosten von rund 10 Millionen Euro thematisiert. Aus welchem Topf des Landes NRW kommen hierfür die Gelder?
c)    Wer hat die Ausgabe dieser Gelder beschlossen? War das die große Koalition?
d)    Wieviel Geld wird momentan ohnehin für den Forst in diesem Gebiet ausgegeben?
e)    Welche Mehrkosten müssen die Steuerzahler für die Einrichtung eines Nationalparks aufbringen? 
f)    Mit welchen Mehreinnahmen ist bei der erfolgreichen Einrichtung des Nationalparks zu rechnen? 
g)    Werden vom Land mehr Arbeitsplätze im Kreis Höxter geschaffen und vom Land bezahlt?
h)    Wie hoch werden die jährlichen Kosten des Nationalparks für Personal, Investitionen, Bewirtschaftung und weitere Aufwendungen s über die nächsten 30 Jahren sein?
i)    Wie viel Personal wird ausschließlich für den Nationalpark dauerhaft benötigt?
j)    Mit welchen Einnahmen rechnet man durch den Nationalpark?
k)    Wie sieht die Gesamtbilanz für die nächsten 30 Jahre aus?
l)    Warum werden diese Kosten nicht bereits jetzt transparent und objektiv dargestellt?

Antworten: Im Rahmen einer Ausweisung als Nationalpark müsste eine Reihe von Investitionen getätigt werden. Der Umfang der Investitionen ist dabei abhängig von der konkreten Gestaltung des Nationalparks. Die Landesregierung hat sich darauf verständigt, dass alle Kosten, die mit der tatsächlichen Ausweisung eines zweiten Nationalparks nach Durchlaufen des förmlichen Ausweisungsverfahrens zusammenhängen, durch das Land Nordrhein-Westfalen getragen werden.

Weiterhin bestünde für beteiligte Kommunen grundsätzlich die Möglichkeit, Investitionen in die Stärkung der touristischen Infrastruktur zu tätigen. Es ist davon auszugehen, dass außerdem Fördermittel aus unterschiedlichen Quellen (Land, Bund, EU) gewonnen werden könnten.
Da es aktuell keine abschließende Kulisse für einen Nationalpark Egge gibt, können im Hinblick auf das Personal nur Annahmen aus den Erfahrungen anderer Nationalparkverwaltungen herangezogen werden. 

In der Nationalparkverwaltung Eifel arbeiten aktuell 101 Beschäftigte auf rund 90 Stellen in Festanstellung. In der Eifel betragen aktuell die jährlichen Kosten für Personal und Investitionen in die Nationalparkverwaltung rund 10 Millionen Euro (mehr Informationen hierzu unter: www.nationalpark-eifel.de/de/ueber-uns/berichte-monitoring-und-artikel/leistungsberichte). Vor zehn Jahren lagen die Schätzungen für die jährlichen Kosten noch bei rund 3 bis 6 Millionen Euro. Eine Kostenschätzung über einen Zeitraum von 30 Jahren ist nicht seriös.

Derzeit werden die Flächen, die als mögliche Gebietskulisse eines Nationalparks im Gespräch sind, mit 25 Mitarbeitern des Regionalfortsamtes Hochstift bewirtschaftet.

Die Einnahmen des Nationalparks Eifel im Jahr 2022 betrugen 4,1 Millionen Euro. Hiervon entfielen 3,4 Millionen Euro auf den Verkauf von Fichtenholz aus der Entwicklungszone (mehr Informationen hierzu: www.nationalpark-eifel.de/de/ueber-uns/berichte-monitoring-und-artikel/leistungsberichte). Die Entwicklungszone eines Nationalparks wird darauf vorbereitet, auch zur Kernzone zu gehören. Auf diesen Flächen werden noch regulierende Maßnahmen durchgeführt, bis nach spätestens 30 Jahren auch für sie das Nationalparkprinzip gilt, die Natur Natur sein zu lassen. Solche Erträge werden in einem potentiellen Nationalpark Egge nicht erzielbar sein, da aufgrund der Borkenkäferkalamität keine bzw. kaum Fichten mehr entnommen werden können. Bei den potentiellen 38.000 Festmeter Holz, die in den nächsten Jahren in der Egge jährlich eingeschlagen werden könnten, wenn sie nicht als Nationalpark ausgewiesen wird, handelt es sich zumeist um Holz von Buchen und Eichen. Diese Laubbaumarten würden in einem Nationalpark jedoch nicht entnommen. 


Die Kommunen in der Region haben - gelinde gesagt - klamme Kassen. Es wird für alles Mögliche händeringend nach Fördermitteln gesucht. Für Schulen, Kindergärten, Feuerwehrgerätehäuser, Hallen- und Freibäder etc. Es sind jedoch in aller Regel hohe Eigenanteile zu leisten, die wiederum die Haushaltslage belasten. Das Projekt Nationalpark des Landes NRW gleicht einer 100%-Förderung und das auf Dauer. Jedes Jahr aufs Neue kämen 5 bis 10 Millionen Euro in die Region. Es würde sich also nicht um Einmaleffekte handeln, sondern um eine dauerhafte Struktur- und Wirtschaftsförderung. Warum wird diese Dauerförderung so scharf kritisiert, während man ansonsten gerne Fördermittel vom Land mitnimmt?

Antwort: Alle Kommunen haben Schwierigkeiten, ihre Pflichtaufgaben wie den Ausbau und die Unterhaltung von Schulen, Kindergärten, Feuerwehrgerätehäusern, Hallen- und Freibädern etc. zu finanzieren. Kritiker eines Nationalparkes machen deshalb zum Thema, dass Mittel in Höhe von mindestens 10 Millionen Euro pro Jahr in die Verwaltung eines Nationalparkes investiert werden sollen, die besser in den Ausbau von Schulen und Kindergärten fließen sollten.


Laut dem aktuellen Waldzustandsbericht sind vier von fünf Bäumen in unseren Wirtschaftswäldern krank. Wie wollen wir das verbessern? Kann sich ein selbst entstehender Waldbestand im Nationalpark möglicherweise als besser angepasst im Hinblick auf den Klimawandel herausstellen?

Antwort: Der Klimawandel ist eine von mehreren großen Herausforderungen, denen die Wirtschaftswälder gegenüberstehen.
Ein Wald, der ohne Aufforstungsmaßnahmen aus sich selbst heraus entsteht, wächst aus den Samen, die sich bereits im Boden befinden. Daher kann aktuell in der Egge beobachtet werden, dass sich teilweise wieder reine Fichtenbestände entwickeln. In einem Wirtschaftswald wird hier steuernd eingegriffen. So werden zum Beispiel einzelne Laubbäume, die zwischen den Fichten wachsen, freigestellt, um ihre Wachstumsbedingungen zu verbessern. Zudem werden aktuell Anpflanzungen mit klimaresistenten Bäumen durchgeführt. Da diese Arten in der Egge bisher kaum vorgekommen sind, findet sich auch kein Samen im Erdreich. Hier erfolgt deshalb eine aktive Aufforstung.

Bei der Veröffentlichung des Waldzustandsberichts 2023 formuliert die Ministerin für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen, Silke Gorißen, in einer Pressemitteilung vom 23. November 2023 folgendes zur Problemlösung: "Das zeigt die große Notwendigkeit einer Wiederbewaldung mit Mischwäldern, die im Klimawandel bestehen können". Der Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft, Cem Özdemir, führt in seinem Vorwort zum Waldzustandsbericht 2023 aus: "Deshalb ist es wichtig, unsere Wälder durch Waldumbau anzupassen und klimastabiler zu machen." Sowohl NRW-Landwirtschaftsministerin Gorißen als auch Bundeslandwirtschaftsminister Özdemir gehen offenbar von der Notwendigkeit einer aktiven Aufforstung in Wirtschaftswäldern aus. 

Da in einem Nationalpark die wirtschaftliche Nutzung perspektivisch auf einem überwiegenden Teil der Fläche eingestellt wird, werden auf den entsprechenden Flächen keine Pflanzungen oder Saat von Bäumen durchgeführt. Es ist durchaus möglich, dass Bäume, die sich auf dem Wege der Naturverjüngung vor Ort gegen die Konkurrenz durch andere Pflanzen und ohne waldbauliche Unterstützung selbstständig durchsetzen müssen, sich als widerstandsfähiger gegen die Auswirkungen des Klimawandels und als besser an den eigenen Standort angepasst herausstellen, als andere Bäume. In diesem Sinne können die großen Naturdynamik-Flächen in einem Nationalpark als Referenzflächen für die Forstwirtschaft wichtige Erkenntnisse liefern.


Viele Gemeinden und Dörfer haben ihre Infrastruktur, wie Gaststätten und Läden, verloren, was zu einem Wegzug von Bewohnern führen kann. So soll zum Beispiel der Kreis Höxter laut einer Studie in NRW der Kreis mit der am höchsten zu erwartenden Landflucht sein. Könnte nicht ein Nationalpark dieses Rad zurückdrehen? Ist nicht mit der Zeit ein Aufblühen von Cafés, Gastronomie und Lebensmittelgeschäften in den Dörfern zu erwarten und damit eine Schaffung neuer Arbeitsplätze. Wäre es abwegig, einen Zuzug von auswärtigen Einwohnern wegen des Nationalparks zu erwarten?

Antwort: Im Jahr 2015 hat die Bertelsmann Stiftung für den Zeitraum von 2012 bis 2030 einen Bevölkerungsrückgang im Kreis Höxter von mehr als zehn Prozent der Einwohner vorhergesagt. Entgegen dieser Prognose ging die Bevölkerungszahl im Kreis Höxter zwischen 2012 und 2022 bisher nur von 142.788 auf 141.819 Einwohner zurück. Dies entspricht weniger als 0,7 Prozent (Quelle: It NRW). 
Eine Antwort auf die Frage, inwieweit diesen ohnehin recht fraglichen Prognosen durch die Ausweisung eines Nationalparks entgegengewirkt werden könnte, wäre reine Spekulation. 


Was würde mit dem jetzigen Personal der Naturparkverwaltung passieren?

Antwort: Der Naturpark Teutoburger Wald/Eggegebirge ist 275.100 Hektar groß. Die für einen Nationalpark Egge vorgesehene Fläche mit rund 12.000 Hektar macht weniger als fünf Prozent der Naturparkfläche aus. Daher ist nicht mit einer Reduzierung der Stellenanteile beim Naturpark zu rechnen.


Was passiert bei Waldbränden? Wird gelöscht oder lässt man den Nationalpark ungestört brennen?

Antwort: Wie mit den Gefahren durch Feuer und Sturm und deren langfristigen Wirkungen in einem Nationalpark umzugehen ist, definiert die Nationalparkverordnung, die für einen möglichen Nationalpark Egge im Rahmen eines partizipativen Beteiligungsverfahrens vor Ort gestaltet würde.
In der Regel wird für das Gebiet eines Nationalparks und sein Umland von der Nationalparkverwaltung zusammen mit den für Gefahrenabwehr zuständigen kommunalen Behörden ein Brandschutzkonzept erarbeitet. Hierbei werden auch notwendige vorbeugende Maßnahmen und Investitionen festgelegt und umgesetzt. Zur Gefahrenabwehr, insbesondere in den siedlungsnahen Bereichen, würde auch im Falle der Errichtung eines Nationalparks Egge die Feuerwehr zum Einsatz kommen.


Warum dürfen alle Bürger des Kreises Höxter am Bürgerentscheid teilnehmen, auch aus Gemeinden, die gar nicht direkt betroffen sind, wie z.B. Höxter, Beverungen und Marienmünster? Das wird das Ergebnis meines Erachtens nach einseitig stark verfälschen. Auch andere Gemeinden dürften logischerweise weniger beteiligt sein, da sie auch weniger betroffen sind.

Antwort: Maßgebliche Rechtsgrundlage für den Bürgerentscheid ist § 23 der Kreisordnung NRW. Danach dürfen alle Bürgerinnen und Bürger, die nach dem Kommunalwahlgesetz NRW wahlberechtigt sind, abstimmen. Das sind Deutsche und EU-Bürgerinnen und Bürger, die am 12. Juni 2024 das 16. Lebensjahr vollendet haben und mindestens seit dem 16. Tag vor der Abstimmung - bei diesem Bürgerentscheid also mindestens seit dem 27. Mai 2024 - im Kreis Höxter mit Ihrem Hauptwohnsitz gemeldet sind.


Was passiert, wenn biologische Prozesse in der Kernzone nicht so laufen, wie geplant, zum Beispiel  bei weiteren Kahlflächen durch ein Absterben der Buche, der Rußrindenkrankheit beim Ahorn, dem Eschentriebsterben u.a? Dürfte dann nicht forstlich reagiert werden? Würden hier sehenden Auges ohne Not erneut die negativen Folgen einer Kahlfläche für Boden, Wasser und Vegetation in Kauf genommen? 

Antwort: Für die biologischen Prozesse in der Kernzone eines Nationalparks gibt es keine Planung, weil das Ziel für diese Flächen ist, einen möglichst ungestörten Ablauf der Naturvorgänge in ihrer natürlichen Dynamik zuzulassen. Die Erfahrungen aus anderen Nationalparken, aber auch aus bestehenden Naturwaldzellen und Wildnisentwicklungsgebieten zeigen, dass auch bei einem Auftreten von Kalamitäten, also dem Absterben von Bäumen z.B. auf Grund von Krankheiten, Schädlingen oder Extremwetterereignissen, keine langfristigen Kahlflächen entstehen. Durch die Sukzession werden Kalamitätsflächen sehr schnell durch Vegetation bedeckt und schon nach kurzer Zeit wachsen wieder Bäume aus der Naturverjüngung. Diese Flächen haben eine große Bedeutung für die Artenvielfalt und sind Teil der natürlichen Prozesse, denen in einem Nationalpark auf großer Fläche Raum gegeben werden soll.


Eingegangene Statements und Fragen, die nicht durch die Kreisverwaltung beantwortbar sind:

Warum wird der Nationalpark von vielen Landwirten/ Energiewirten aus der Warburger Börde klar abgelehnt?


Ich bin 73 Jahre alt und in dieser Region groß geworden. Ich habe das Gebiet rund um Hardehausen und Willebadessen als Wanderer genutzt und lieben gelernt. Ich hatte immer das Gefühl, das Forst- und Landwirtschaft rücksichtsvoll und nachhaltig mit der Natur umgegangen sind. Warum soll das jetzt geändert werden? Ich weiß nicht inwieweit der Wald wirtschaftlich von Nutzen war. Aber ist es wirklich sinnvoll, einen weiteren Wirtschaftszweig in unserem sowieso schon konjunkturschwachen Gebiet abzubauen?


Ich selbst bin in der Forstpflege in der Region tätig. Es gibt so viele Aufträge das auch viele Unternehmen aus weiter entfernten Regionen und aus dem Ausland hier Aufträge abarbeiten. Mit dem Wegfall der Nationalpark Fläche sehe ich an Sich keinen Mangel an Arbeit für die vorhandenen lokalen Forstunternehmen. Nur die Entlohnung und der Wille vorrangig lokale Unternehmen stehen dem entgegen. Was meint die Wirtschaft dazu?


Aus Sicht des Klimaschutzes (das priorisierte Ziel unserer Zeit!) ist ein Nationalpark nicht zu verantworten: Wo senkt er den CO2-Fußabdruck? Ein Nationalpark müsste eine CO2 Steuer bezahlen. Warum nutzen wir nicht die gespeicherte, grundlastfähige Sonnenenergie von mehreren tausend Hektar für den Ersatz erdölbasierter Energieträger? Tourismus braucht keinen Nationalpark!

Auch für Bildung und Naturerlebnisse brauchen wir keine Nationalkparkfirma. Die Urlaubsregion Teutoburger Wald ist als Urlaubs- und Wanderregion bestens erschjlossen und organisiert, biologische Stationen leisten gute Arbeit. Da wartet niemand auf eine Nationalparkfirma. 
Auch die Finanzierbarkeit ist nicht gegeben, weil die Geldmittel nicht vorhanden sind. Der NP Eifel leistet sich je Hektar einen Mitarbeiter, reiner Luxus!