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Naturschutzbeirat

Der Naturschutzbeirat ist ein bei der Abteilung Umweltschutz und Abfallwirtschaft angesiedeltes Fachgremium zur unabhängigen Vertretung der Belange von Natur und Landschaft. Er berät die untere Naturschutzbehörde in allen wichtigen Entscheidungen.

Er soll aber auch Vorschläge und Anregungen unterbreiten, der Öffentlichkeit die Absichten und Ziele von Landschaftspflege und Naturschutz vermitteln und Fehlentwicklungen in der Landschaft entgegenwirken. Gesetzlich vorgesehen ist seine Mitwirkung zum Beispiel bei Ausweisungen von Naturschutzgebieten, Landschaftsschutzgebieten, bei Aufstellung der Landschaftspläne oder bei landschaftsrechtlichen Befreiungen.

Das Gremium besteht aus 16 Mitgliedern und 16 Stellvertreter*innen und setzt sich aus Vertreter*innen der Natur- und Umweltschutzverbände und der Verbände der Landwirtschaft, Jagd, Fischerei, Waldbauern, Imker, des Gartenbaus und des Sports zusammen.

Die Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder werden vom Kreistag auf Vorschlag der Verbände gewählt.

Die Sitzungen des Naturschutzbeirates sind öffentlich.