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Gesetzlich geschützte Biotope

Bei gesetzlich geschützten Biotopen nach § 30 Bundesnaturschutzgesetz handelt es sich um besonders hochwertige Naturbestandteile wie zum Beispiel naturnahe Gewässer, größere Röhrichtbestände oder Orchideenwiesen. Diese für den Naturschutz besonders wertvollen Biotope genießen einen unmittelbaren gesetzlichen Schutz und dürfen weder beeinträchtigt noch zerstört werden. Gesetzlich geschützte Biotope werden vom Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen (LANUV) erfasst. Die öffentliche Bekanntmachung dieser Biotope erfolgt über die nachrichtliche Darstellung in den Landschaftsplänen.

Die genaue Lage der gesetzlich geschützten Biotope im Kreis Höxter können Sie im hier einsehen.