Verbraucherzentrale NRW: Auch Menschen mit regelmäßigen Einkommen können Anspruch auf Sozialleistungen haben.
24.02.2023: Viele Menschen machen sich aktuell große Sorgen über die steigenden Energiepreise. Erhöhte Abschläge, höhere monatliche Nebenkosten sowie Nachzahlungsforderungen belasten das Haushaltsbudget teils enorm. „Wenn die Heizkosten die finanziellen Möglichkeiten übersteigen, können Verbraucher:innen einen Anspruch auf staatliche Unterstützung haben, auch wenn sie bisher keine staatlichen Leistungen beziehen”, sagt Kolja Ofenhammer, Referent für Kredit und Entschuldung bei der Verbraucherzentrale NRW. “Wichtig dabei: Der Antrag muss schnell gestellt werden.” Welche Hilfe es vom Staat gibt und wie sie beantragt wird, erklärt die Verbraucherzentrale NRW.
Unterstützung auch für Menschen mit regelmäßigem Einkommen
Wenn die Heizkostennachzahlung so hoch ist, dass Verbraucher:innen sie nicht zahlen können, kann eine Übernahme der Kosten beim Jobcenter oder beim Sozialamt schriftlich beantragt werden. Auch höhere monatliche Abschläge an den Energieversorger, Heiznebenkosten der Vermieter:innen oder Anschaffungskosten wie zum Beispiel für Heizöl können dazu führen, dass ein Anspruch auf ergänzende Sozialleistungen besteht. Dies gilt auch für Verbraucher:innen, die aufgrund ihres Einkommens sonst keinen Anspruch auf Sozialleistungen haben. Selbst bei geringem Vermögen, können Ansprüche geltend gemacht werden. Wer erwerbstätig oder –fähig ist, sollte sich an das örtliche Jobcenter wenden, sonst ist in der Regel das Sozialamt der richtige Ansprechpartner.
Schnelligkeit ist wichtig
Wer staatliche Leistungen zur Deckung seiner Heizkosten beantragen möchte, sollte schnell handeln. Nachzahlungen aus Neben- und Heizkostenabrechnungen gelten als Bedarf in dem Monat, in dem die Nachforderung zugestellt wird. Daher ist es wichtig, dass der Antrag unmittelbar nach Erhalt der Rechnung gestellt wird. Ansonsten geht der Anspruch auf Übernahme schlimmstenfalls verloren. Auch Unterstützungsleistungen bei erhöhten Abschlägen können nicht rückwirkend beantragt werden. Gut zu wissen: Der Antrag muss nicht vollständig sein, sollte aber schriftlich erfolgen. Fehlende Angaben und Nachweise können nachgereicht werden. Wird die Frist verpasst und droht deshalb eine Strom- oder Gassperre, können trotzdem noch Leistungen geltend gemacht werden. Sie werden jedoch dann meist nur darlehensweise gewährt. Wer bereits staatliche Sozialleistungen erhält, kann sich an den bisherigen Ansprechpartner wenden.
Keine Übernahme von Kosten für Haushaltsstrom
Die Stromkosten für Licht und laufende Geräte werden von den Sozialleistungsträgern nicht in tatsächlicher Höhe übernommen. Hierfür ist eine Pauschale in den sozialrechtlichen Regelsätzen enthalten. Hohe Nachzahlungen für den Stromverbrauch können aber auch zu einer Sperre führen, wenn diese nicht bezahlt werden können. Die Verbraucherzentrale unterstützt Verbraucher:innen mit Informationen, Tipps und Beratung dabei, eine Stromsperre zu verhindern.
Weiterführende Infos und Links:
Weitere Informationen zur Energiepreiskrise unter:
www.verbraucherzentrale.nrw/energiepreiskrise
Hilfe bei Stromsperren sowie Geld- und Kreditproblemen erhalten Verbraucher:innen in den Beratungsstellen der Verbraucherzentrale NRW: www.verbraucherzentrale.nrw/node/927