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Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern verboten

22.08.2022: Aus oberirdischen Gewässern im Kreis Höxter darf kein Wasser mehr entnommen werden. Der Kreis Höxter als Untere Wasserbehörde hat heute eine entsprechende Allgemeinverfügung erlassen. „Aufgrund der anhaltenden Trockenheit führen unsere Gewässer so wenig Wasser, dass dieser Schritt zum Schutz der Lebensräume von Tieren und Pflanzen notwendig ist“, bittet Landrat Michael Stickeln um Verständnis.

Voraussichtlich bis zum 30. September ist es verboten, Wasser mittels fahrbarer Behältnisse, Pump- und/oder Saugvorrichtungen aus oberirdischen Gewässern im Kreisgebiet zu entnehmen. Ausgenommen ist das Tränken von Vieh und das Schöpfen mit Handgefäßen, wie zum Beispiel mit einer Gießkanne. Aber auch das sollte nach Möglichkeit unterbleiben.

„Die Wasserstände sind schon jetzt extrem niedrig und die Temperaturen in unseren Flüssen, Bächen und Seen steigen weiter an. Dadurch ist der Lebensraum von Fischen, Kleinstlebewesen und Pflanzen stark gefährdet“, erklärt die Leiterin der unteren Wasserbehörde des Kreises Höxter, Dr. Kathrin Weiß. Die lebensnotwendige Menge, Tiefe und Qualität des Wassers sei nicht mehr flächendeckend gewährleistet. „Damit wächst auch die Gefahr eines möglichen Fischsterbens“, so Dr. Weiß.

Aufgrund der unterdurchschnittlichen Niederschlagsmengen in den vergangenen Monaten und der anhaltenden Bodentrockenheit sei der chemische und ökologische Zustand der Gewässer stark belastet. Selbst wenn es zwischendurch einmal heftig regnen würde, reiche das für eine Erholung der Gewässer nicht aus. Denn der Niederschlag in der Landschaft werde überwiegend von der Pflanzenwelt aufgenommen. Dadurch bleibe der Zufluss von Niederschlagswasser in die oberirdischen Gewässer aus. „Einige Bachbetten sind schon fast ausgetrocknet, so dass Fische und Kleinstlebewesen versuchen, in Wasserlöchern zu überstehen“, schildert Dr. Weiß die aktuelle Situation. 

„Wir erwarten, dass die Wasserstände der Gewässer anhaltend niedrig bleiben oder möglicherweise weiter sinken werden“, erklärt die Leiterin der unteren Wasserbehörde. 

Der Verzicht der Wasserentnahme diene deshalb dazu, die Gewässer in dieser Extremsituation zu entlasten. Die Bezirksregierung Detmold hat bereits verboten, Wasser aus den Flüssen Weser, Ems und Lippe zu entnehmen, um die dort lebende Tiere und Pflanzen zu schützen. 

Die vollständige Bekanntmachung der Allgemeinverfügung der unteren Wasserbehörde des Kreises Höxter zur Untersagung der Entnahme von Wasser mittels fahrbarer Behältnisse, Pump- und/oder Saugvorrichtungen aus oberirdischen Gewässern im Kreisgebiet ist im Internet zu finden unter: www.bekanntmachungen.kreis-hoexter.de

Wer Fragen zum Thema Gewässerschutz hat, kann sich beim Kreis Höxter an die Untere Wasserbehörde wenden, Telefon 05271 / 965–4400.