Führerschein-Umtausch: Zeitfenster für Jahrgänge 1953 bis 1958 wegen Corona bis zum 19. Juli verlängert
07.01.2022: Nach und nach müssen in Deutschland alle Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt worden sind, in den neuen EU-Führerschein umgetauscht werden. „Zurzeit erreichen uns zahlreiche Anrufe von besorgten Bürgerinnen und Bürgern, ob sie diesen Tausch bereits hätten vornehmen müssen“, erläutert Elisabeth Scheel vom Kreis Höxter, Leiterin der Abteilung Straßenverkehr. Deshalb weist der Kreis Höxter noch einmal auf die gültigen Regeln und Fristen hin.
Grund für die Umtauschpflicht ist das Ziel, in ganz Europa einen einheitlichen, fälschungssicheren Führerschein zu haben. Außerdem werden alle ausgestellten Führerscheine in einer zentralen Datenbank beim Kraftfahrt-Bundesamt erfasst, um Missbrauch zu vermeiden.
Die Frist für diesen Umtausch ist nach Geburtsjahrgängen gestaffelt. Diejenigen, die noch einen grauen oder rosa Papierführerschein besitzen und zu den Geburtsjahrgängen 1953 bis 1958 gehören, sollten ihren Führerschein laut Zeitplan eigentlich bis zum 19. Januar 2022 umtauschen.
„Hier gibt es aber eine gewisse Entwarnung, denn die Polizei ist angewiesen, bis zum 19. Juli bei einer Kontrolle keine kostenpflichtige Verwarnung auszusprechen“, kann Scheel beruhigen. Damit werde ausreichend berücksichtigt, dass es aufgrund der Corona-Pandemie schwieriger sei, den Umtausch der alten Führerscheine vorzunehmen. Auch beim Kreis Höxter sei es nicht möglich, die aufgrund der näher rückenden Frist stark angewachsene Zahl von Anträgen bis zum 19. Januar zu bearbeiten. Darüber hinaus sei bei der Herstellung der neuen Führerscheine durch die Bundesdruckerei ebenfalls mit Verzögerungen zu rechnen.
Da ein Besuch der Führerscheinstelle im Kreishaus in Höxter wegen der Corona-Schutzmaßnahmen zurzeit nur mit Termin und unter Einhaltung der 3-G-Regeln möglich ist, bittet Elisabeth Scheel darum, dass sich zurzeit wirklich nur die Führerscheinbesitzer aus den Jahrgängen 1953 bis 1958 um den Umtausch kümmern. Die Führerscheinstelle ist telefonisch unter 05271 / 965-1441 zu erreichen. Ein persönlicher Besuch ist nicht zwingend erforderlich: Es gibt auch die Möglichkeit, sich das Formular für die Antragstellung herunterzuladen und ausgefüllt mit einem biometrischen Lichtbild per Post an die Führerscheinstelle des Kreises Höxter, Moltkestraße 12 in 37671 Höxter, zu schicken.
Antrag zum Umtausch des Führerscheins, 166 KB |
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Für den Führerschein-Umtausch gelten in Deutschland gestaffelte Fristen. Letzter Stichtag ist der 19. Januar 2033 - aber je nach Geburts- oder Ausstellungsjahr greift die Umtauschpflicht schon früher. So sollen eine Überlastung der Behörden und lange Wartezeiten vermieden werden.
Bei Führerscheinen mit Ausstellungsdatum bis zum 31. Dezember 1998 ist das Geburtsjahr des Fahrerlaubnis-Inhabers ausschlaggebend:
- vor 1953: Umtausch bis 19. Januar 2033
- 1953 bis 1958: Umtausch bis 19. Januar 2022
- 1959 bis 1964: Umtausch bis 19. Januar 2023
- 1965 bis 1970: Umtausch bis 19. Januar 2024
- 1971 oder später: Umtausch bis 19. Januar 2025
Bei Führerscheinen mit Ausstellungsdatum ab dem 1. Januar 1999 ist das Ausstellungsdatum des Führerscheins ausschlaggebend (*):
- 1999 bis 2001: Umtausch bis 19. Januar 2026
- 2002 bis 2004: Umtausch bis 19. Januar 2027
- 2005 bis 2007: Umtausch bis 19. Januar 2028
- 2008: Umtausch bis 19. Januar 2029
- 2009: Umtausch bis 19. Januar 2030
- 2010: Umtausch bis 19. Januar 2031
- 2011: Umtausch bis 19. Januar 2032
- 2012 bis 18. Januar 2013: Umtausch bis 19. Januar 2033
(*) Fahrerlaubnisinhaber, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein bis zum 19. Januar 2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins.
Ausführliche Informationen gibt es auch beim Bundesministerium für Digitales und Verkehr