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Welleternitplatten / Asbestentsorgung

Bei der Asbestentsorgung ist besondere Sorgfalt notwendig. Eine fachgerechte Entsorgung unter den entsprechenden Sicherheitsvorkehrungen ist unumgänglich. Das Material kann nur als Sonderabfall entsorgt werden. Asbest ist entsprechend der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) als krebserzeugender Stoff mit besonders hohem Gefährdungspotential eingestuft.

Zur Entsorgung von Welleternitplatten benötigen Sie spezielle Foliensäcke beziehungsweise Platten-Bags oder Big-Bags, damit die Platten nicht zerstört werden. Dies ist wichtig, da asbesthaltiges Material möglichst nicht zerbrochen oder zerschnitten werden sollte, damit der gefährliche Feinstaub nicht in die Luft gelangt. Hinweis: Privatanlieferer können maximal 10 Platten (haushaltsübliche Kleinmenge) entsorgen. Bei darüber hinausgehenden Mengen ist eine Fachfirma zu beauftragen. Big-Bags erhalten Sie im Baumarkt oder auf der Deponie Wehrden.

Fachfirmen können mit einem gültigen elektronischen Entsorgungsnachweis und Begleitschein Baustoffe auf Asbestbasis auf der Abfallentsorgungsanlage Beverungen-Wehrden anliefern.

Welleternitplatten, die vor 1993 produziert wurden, sind in der Regel asbesthaltig.


Asbestmerkblatt 2019, 46 KB
Asbestmerkblatt für private Anlieferungen 2019, 24 KB