Baugenehmigung und Bauvoranfrage
Beschreibung
Nach Eingang eines Bauantrages oder einer Bauvoranfrage prüft die Abteilung Bauen und Planen die Unterlagen auf Vollständigkeit sowie Vereinbarung mit den gesetzlichen Vorschriften und beteiligt gegebenenfalls Fachdienststellen.
Was ist genehmigungspflichtig?
- Errichtung, Umbau, Abbruch und Nutzungsänderung baulicher Anlagen (§§ 64, 65 BauO NRW)
Wann greift das normale Genehmigungsverfahren gemäß § 65 BauO NRW?
- bei Sonderbauten wie beispielsweise Hochhäusern, Verkaufsstätten mit mehr als 700 m² Verkaufsfläche, Büro- und Verwaltungsgebäuden mit mehr als 3.000 m² Geschossfläche, Krankenhäusern, Schulen und Versammlungsstätten
Wann greift das vereinfachte Genehmigungsverfahren gemäß § 64 BauO NRW?
- bei allen Bauvorhaben, bei denen es sich nicht um große Sonderbauten nach § 65 BauO NRW handelt, wie beispielsweise Wohnhäusern, Carports, Garagen, Nebenanlagen
Hinweis:
Auch genehmigungsfreie Vorhaben müssen den gesetzlichen Vorschriften entsprechen. Hier empfiehlt sich eine Beratung durch die Abteilung Bauen und Planen.
Einzelfragen (meist planungsrechtliche Aspekte) zu einem geplanten Bauvorhaben können im Rahmen einer Bauvoranfrage verbindlich geklärt werden.
Gebühren
Für die Erteilung einer Baugenehmigung oder auch der Ablehnung eines Bauantrages werden Gebühren fällig, die nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung berechnet werden (Mindestgebühr 50 €).
Erforderliche Unterlagen
Bauantragsunterlagen:
- Antragsformular
- Auszug aus der Deutschen Grundkarte (Maßstab 1:5000) und der Flurkarte (Maßstab 1:500)
- Lageplan (Maßstab 1:500) mit allen im Einzelfall erforderlichen Maßen, den Nachbargrundstücken und Nachbargebäuden
- Bauzeichnungen (Maßstab 1:100), d.h. Grundrisse, Schnitte, Ansichten und eine Baubeschreibung, rechnerische Nachweise zur Vollgeschossigkeit und der Fußbodenhöhe über Gelände
- Eintragung der Nutzung in die Zeichnungen und - im Falle einer gewerblichen Nutzung - die Betriebsbeschreibung
- Berechnung der Wohn- und Nutzfläche in Quadratmetern und des umbauten Raumes in Kubikmetern
- Angabe der Rohbau- (Neubau und Erweiterung) oder Herstellungskosten (Umbau und Nutzungsänderung)
Je nach Bauvorhaben oder Nutzung können weitere Unterlagen erforderlich sein wie beispielsweise ein Brandschutzkonzept oder ein Nachweis der Stellplätze.
Rechtsgrundlagen
Baugesetzbuch (BauGB)
Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (Landesbauordnung 2018 - BauO NRW 2018)
Baunutzungsverordnung (BauNVO)
Bauprüfverordnung (BauPrüfVO)
Verordnung über Bau und Betrieb von Sonderbauten - Sonderbauverordnung - (SBauVO)
Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung NRW (AVerwGebO NRW)
Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)
Landesnaturschutzgesetz (LNatSchG NRW)
Verwandte Themen
Für Sie zuständig
Formulare
Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren |
Baugenehmigungsverfahren |
Genehmigungsfreistellung |
Nutzungsänderungsanzeige |
Antrag auf Abweichung |
Baubeschreibung |
Betriebsbeschreibung für land- und forstwirtschaftliche Vorhaben |
Betriebsbeschreibung gewerbliche Anlage neu |
Beseitigung von Anlagen |
Genehmigung der vollständigen Beseitigung von Anlagen |
Werbeanlage |
Hinweis Datenschutz Bauen und Planen |
Angaben zum baulichen Brandschutz |
Merkblatt Einmessung |
Hinweis: Um die Formulare im PDF-Format betrachten zu können, benötigen Sie einen aktuellen PDF-Reader. Den Acrobat Reader von Adobe können Sie sich auf der Website von Adobe kostenlos herunterladen.