Führerscheine
Beschreibung
Unsere Aufgaben / Dienstleistungen:
Ersterteilung einer Fahrerlaubnis
Begleitetes Fahren ab 17
Umschreibung ausländischer Führerscheine
Führerschein-Umtausch / -Ersatz
Internationaler Führerschein
Neuerteilung von Fahrerlaubnissen
Verlängerung einer Fahrerlaubnis für Lkw / Busse
Fahrerkarte
Berufskraftfahrer
Umschreibung von Dienstfahrerlaubnissen
Schlüsselzahlen im EU-Kartenführerschein
Weitere Informationen
Umfassende Informationen stellt das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur unter
http://www.bmvi.de/Fuehrerschein2013 bereit.
Ersterteilung einer Fahrerlaubnis
In der Regel erledigt Ihre Fahrschule die Behördengänge für Sie. Sie können die Erteilung der Fahrerlaubnis jedoch auch selbst bei uns beantragen.
Erforderliche Unterlagen
- Lichtbild entsprechend den Bestimmungen der Passverordnung
- Nachweis über die Schulung in "Erster Hilfe"
Zusätzlich bei der
- Ersterteilung der Klassen A, A1, A2, B, BE, AM, L, T:
Sehtestbescheinigung
- Erweiterungen auf die Klassen C1, C1E, C, CE:
Augenärztliches Gutachten
Bescheinigung über eine ärztliche Untersuchung
- Erteilung der Klassen D1, D1E, D, DE:
Augenärztliches Gutachten
Bescheinigung über eine ärztliche Untersuchung
Kraftfahreignungsgutachten
Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (zu beantragen bei Ihrem zuständigen Einwohnermeldeamt) - wird direkt zu uns geschickt und nicht zu Ihnen nach Hause!
Den Antrag können Sie frühestens sechs Monate vor Erreichen des jeweiligen Mindestalters stellen. Das erforderliche Mindestalter für die jeweiligen Klassen finden Sie hier.
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Begleitetes Fahren ab 17
Führerschein-Neulinge dürfen schon mit 17 Jahren Auto fahren. Sie müssen dabei aber immer von einer Person begleitet werden, die im Besitz einer Fahrerlaubnis ist. Weitere Informationen / Antragsformulare finden Sie hier.
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Umschreibung ausländischer Führerscheine
Wenn Sie als Inhaber einer ausländischen Fahrerlaubnis ihren Wohnsitz nach Deutschland verlagern, besteht Ihre Berechtigung zum Führen von Kraftfahrzeugen noch sechs Monate. Stellen Sie daher bitte rechtzeitig einen Antrag auf Umschreibung Ihres ausländischen Führerscheins.
Merkblätter für Inhaber ausländischer Fahrerlaubnisse in verschiedenen Sprachen finden Sie hier.
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Führerschein-Umtausch / -Ersatz
Führerscheinumtausch
Die Akzeptanz der alten Führerscheine in grau und rosa wird im Ausland immer geringer. Besonders bei Autovermietungen und der Polizei ist der EU-Kartenführerschein ein gern gesehenes Dokument. Mit dem überall in der europäischen Union gültigen Kartendokument können Sie wie gewohnt alle Fahrzeuge führen, die Sie auch mit Ihrem alten Führerschein fahren dürfen. Die Fahrzeugklassen in Ihrem neuen Dokument entsprechen dann uneingeschränkt den internationalen Fahrerlaubnisklassen gemäß EU-Richtlinie.
Die neuen Führerscheinklassen finden Sie hier:
http://www.bmvi.de//SharedDocs/DE/Artikel/StV/fahrerlaubnisklassen-uebersicht.html
Ersatz
Bei einem Diebstahl oder falls Sie Ihren Führerschein verloren haben oder dieser nicht mehr leserlich ist, beantragen Sie bitte ein Ersatzdokument.
Anträge können Sie direkt bei der Führerscheinstelle in Höxter, aber auch bei den kreisangehörigen Städten stellen.
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Internationaler Führerschein
In einigen Ländern benötigen Sie zusätzlich zum nationalen einen internationalen Führerschein. Dies ist meist bei außereuropäischen Ländern der Fall.
Wenn Sie bereits einen EU-Kartenführerschein besitzen, mit 1. Wohnsitz im Kreis Höxter gemeldet sind (zum Nachweis bitte Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung mitbringen) und ein biometrisches Passfoto vorlegen, kann „der Internationale“ sofort ausgestellt werden.
Gültigkeit: max. drei Jahre
Sollten allerdings in Ihrem nationalen Führerschein einzelne Klassen für den Lkw- (C, C1) oder Busführerschein (D, D1) eine kürzere Geltungsdauer haben, wird der internationale Führerschein entsprechend angepasst.
Ein Antragsformular finden Sie hier.
Auskünfte über die Notwendigkeit des internationalen Führerscheins in den einzelnen Ländern erhalten Sie bei den jeweiligen Konsulaten und Botschaften oder bei den großen Automobilclubs.
http://www.adac.de/infotestrat/ratgeber-verkehr/fuehrerschein/internationaler-fuehrerschein/default.aspx
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Neuerteilung von Fahrerlaubnissen
Ist die Fahrerlaubnis durch ein Gericht oder eine Verwaltungsbehörde entzogen worden, erfolgt die Neuerteilung nicht automatisch z.B. nach Ablauf der Sperrfrist, sondern nur auf Antrag. Der Antrag sollte frühestens 6 Monate vor Ablauf der Sperrfrist gestellt werden.
Bitte beachten Sie, dass das gesamte Neuerteilungsverfahren einen Zeitraum von vier Wochen bis zu mehreren Monaten beanspruchen kann.
Weitere Informationen finden Sie hier.
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Verlängerung einer Fahrerlaubnis für Lkw / Busse
Fahrberechtigungen für Lastkraftwagen und Busse (Fahrerlaubnisklassen, die mit einem C oder D bezeichnet sind) sind mit Einführung der Fahrerlaubnisverordnung zum 01.01.1999 nur noch befristet gültig. Haben Sie den Führerschein für eine der genannten Klassen ab dem 01.01.1999 erstmalig erworben, ist der Führerschein in diesen Klassen nur 5 Jahre gültig.
Haben Sie den Führerschein der alten Klasse 2 vor dem 01.01.1999 erworben, so sind Sie bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres berechtigt, entsprechende Fahrzeuge zu führen. Danach erlischt diese Fahrerlaubnisklasse und Sie dürfen LKW über 7,49 to nicht mehr fahren.
Wenn Sie im Besitz einer der oben genannten Fahrerlaubnisklasse/n sind, können Sie bei den kreisangehörigen Städten oder direkt in der Führerscheinstelle in Höxter eine Verlängerung beantragen.
Ein Antragsformular finden Sie hier.
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Fahrerkarte
Jeder, der ein Fahrzeug mit einem digitalen EG-Kontrollgerät (zur Aufzeichnung der Lenk- und Ruhezeiten) führen möchte, benötigt eine Fahrerkarte. Diese ist bei der Fahrerlaubnisbehörde des Wohnortes (n i c h t des Firmensitzes) zu beantragen.
Die Fahrerkarte wird durch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hergestellt und – falls beantragt - innerhalb von 7 Werktagen zugesandt.
Sie ist nur 5 Jahre gültig und muss daher rechtzeitig neu beantragt werden.
Hinweis / Daten synchronisieren
Gewerblich tätige Fahrer, die oft im Ausland unterwegs sind, können bei Fahrzeugkontrollen Probleme bekommen, wenn die Nummern auf Fahrerkarte und Führerschein nicht übereinstimmen. Um dies zu vermeiden, kann es sinnvoll sein, die beiden Dokumente synchronisieren zu lassen.
Die Führerscheinnummer ist auf der Fahrerkarte vermerkt - wenn der Führerschein zwischenzeitlich neu ausgestellt wurde, sind die Nummern unterschiedlich. Es gibt zwar keinerlei gesetzliche Forderung nach Übereinstimmung, dennoch wird der Unterschied im europäischen Ausland häufig beanstandet.
Ein Antragsformular finden Sie hier.
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Berufskraftfahrer / Eintrag Schlüsselzahl 95
Wenn Sie als Berufskraftfahrer Fahrten im Güterkraft- oder Personenverkehr zu gewerblichen Zwecken auf öffentlichen Straßen durchführen, benötigen Sie zusätzlich zum gültigen Führerschein (der Klassen C und D) einen Nachweis der Grundqualifikation beziehungsweise der Weiterbildung.
Grundqualifikation und Weiterbildung sind durch Eintrag der Schlüsselzahl 95 im Führerschein nachzuweisen, den die Fahrerlaubnisbehörde vornimmt.
Über Aus- und Weiterbildungsstätten informiert die Industrie- und Handelskammer (IHK).
Mehr Informationen zur Berufskraftfahrerqualifikation erhalten Sie unter folgendem Link:
https://www.bag.bund.de/DE/Service/FAQs/FAQUnterthemen/Berufskraftfahrerqualifikation_faq_node.html
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Umschreibung von Dienstfahrerlaubnissen
Bei Umschreibung eines Bundeswehrführerscheines in einen zivilen Führerschein müssen der Personalausweis, der Bundeswehrführerschein (nach der Entlassung von der Bundeswehr die Bescheinigung über die erteilte Fahrerlaubnis) und sofern vorhanden der Zivilführerschein vorgelegt werden.
Ein Antragsformular finden Sie hier.
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Schlüsselzahlen im EU-Kartenführerschein
Beschränkungen, Auflagen und Zusatzangaben sind in Form von Schlüsselzahlen in Feld 12 im Führerschein eingetragen.
Beziehen sie sich auf einzelne Fahrerlaubnisklassen, sind sie in Feld 12 in der Zeile der betreffenden Fahrerlaubnisklasse einzutragen – solche, die für alle Klassen gelten, sind in der letzten Zeile das Feldes 12 unter den Spalten 9 bis 12 zu vermerken.
Für Sie zuständig
Formulare
![]() | Hinweis Datenschutz Führerscheinangelegenheiten |
![]() | Fahrerkarte |
![]() | Antrag "begleitetes Fahren ab 17" |
![]() | "Begleitetes Fahren ab 17" Angaben zur Begleitperson |
![]() | Führerschein-Umtausch / -Ersatz |
![]() | Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (Taxi, Miet- oder Krankenkraftwagen) |
![]() | Erteilung / Erweiterung einer Fahrerlaubnis |
![]() | Verlängerung einer befristeten Fahrerlaubnis (Klassen C und D) |
![]() | Internationaler Führerschein |
![]() | Umschreibung einer Dienstfahrerlaubnis |
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