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Führerschein-Umtausch der Jahrgänge 1959 bis 1964 steht an

28.10.2022: Menschen, die zwischen 1959 und 1964 geboren sind und noch einen alten Papierführerschein haben, müssen diesen spätestens bis zum 19. Januar 2023 in einen neuen EU-Führerschein umtauschen. Auf diese bundesweite Regelung weist der Kreis Höxter hin.

Zusammen mit einem biometrischen Original-Lichtbild ist dieses Formular dann per Post an die Führerscheinstelle des Kreises Höxter, Moltkestraße 12 in 37671 Höxter, zu schicken.

+++Das Formular und ausführliche Informationen gibt es hier!+++

„Da die Frist für den Umtausch der Papierführerscheine für die Geburtsjahrgänge 1959 bis 1964 lediglich wenige Wochen nach den Weihnachtsfeiertagen und dem Jahreswechsel endet, ist gerade dann von längeren Bearbeitungszeiten auszugehen“, erläutert Roland Vornholt, Leiter der Abteilung Straßenverkehr des Kreises Höxter. „Das gilt auch für die Herstellung der neuen Führerscheine durch die Bundesdruckerei. Insgesamt muss mit drei bis vier Wochen gerechnet werden, bis der neue Führerschein erstellt ist.“

Deshalb weist der Kreis Höxter noch einmal auf die gültigen Regeln und Fristen hin und legt den Geburtsjahrgängen 1959 bis 1964 nah, den Antrag auf Führerscheinumtausch bereits jetzt zu stellen. „So möchten wir dazu beitragen, dass alle Betroffenen ihren neuen Führerschein rechtzeitig in der Hand halten können“, sagt Abteilungsleiter Vornholt.

Ein persönlicher Besuch in der Führerscheinstelle ist nicht zwingend erforderlich. „Das Formular für die Antragstellung kann auf der Internet-Seite des Kreises Höxter einfach und bequem heruntergeladen und ausgefüllt werden“, sagt Matthias Kämpfer, Leiter des Fachbereichs Öffentliche Sicherheit und Straßenverkehr des Kreises Höxter. 

Nach und nach müssen in Deutschland auch alle anderen Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt worden sind, in den neuen EU-Führerschein umgetauscht werden. Grund für die Umtauschpflicht ist das Ziel, in ganz Europa einen einheitlichen und fälschungssicheren Führerschein zu verwenden. Die Frist für Umtausch der grauen, rosafarbenen oder DDR-Papierführerschreinen ist dabei nach Geburtsjahrgängen gestaffelt. 

Inhaberinnen und Inhaber der ab 1999 ausgegebenen Karten-Führerscheine haben hingegen noch etwas Zeit für den Umtausch: Für sie endet die Frist für die Führerscheine aus dem Jahr 1999 bis 2001 erst am 19. Januar 2026, für nach 2001 ausgestellte Führerscheine entsprechend erst in den Folgejahren.