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Wertstofftonne

Seit April 2019 ist die Wertstofftonne im Kreis Höxter im Einsatz. Über den Behälter mit dem gelben Deckel werden – wie bisher über den Gelben Sack – Verkaufsverpackungen aus Kunststoff und Metall erfasst, hierzu zählen z.B. Aluverpackungen, Blumentöpfe, Dosen, Gemüseschalen, Kunststoffflaschen, Plastiktüten, Tetrapaks für Getränke oder Milchtüten.

Als Privathaushalt dürfen über den Behälter auch sogenannte „stoffgleiche Nicht-Verpackungen“ entsorgt werden. Das sind Haushalts- und Gebrauchsgegenstände aus Kunststoff und Metall wie beispielsweise Armaturen, Aufbewahrungsdosen, Backbleche, Becher, Besteck, Drähte, Gießkannen, Kehrbleche, Kerzenhalter, Kinderspielzeug, Klarsichthüllen, Nägel, Pfannen, Putzeimer, Schalen, Scheren, Schrauben, Schüsseln, Töpfe oder Wäschekörbe.

Grundsätzlich wird die Wertstofftonne alle vier Wochen entleert. Um das Volumen optimal auszunutzen, sollten die Abfälle lose in den Behälter eingefüllt werden. Bei der Verwendung von Abfallsäcken sind transparente Kunststoffbeutel zu verwenden, andernfalls wird der Behälter nicht geleert.


Was darf nicht hinein?
Nicht in den Wertstoffbehälter gehören Elektroaltgeräte, Batterien und Akkus, Glas, Leuchtmittel, Papier/Pappe/Kartonagen, Baustellenabfälle oder Textilien. Hierfür gibt es andere Rückgabemöglichkeiten.

Hygieneartikel (Windeln, Binden, Wattereste, Kondome), Spritzen, Kanülen, Medikamentenreste, Keramik, Porzellan, Gummireste, Video-und Audiokassetten, Kunststoffbänder zum Einwickeln sowie Kunststoffnetze, Kfz-Kleinteile, verpackte sowie „alte“ abgelagerte Lebensmittel, Holzreste und Glasscherben gehören allesamt in die graue Restmülltonne.

Müssen Wertstoffe gesäubert werden, bevor sie in die Wertstofftonne kommen?
Verkaufsverpackungen müssen weitestgehend restentleert beziehungsweise löffelrein sein. Dieses gilt auch für die anderen Haushalts- und Gebrauchsgegenstände aus Kunststoff und Metall. Eine gründliche Reinigung sollte aus ökologischen Gründen nicht vorgenommen werden. Für Flüssigkeiten jeglicher Art ist die Wertstofftonne tabu.

Informationen zur Wertstofftonne im gewerblichen Bereich:
Gewerbliche Nutzer dürfen über die Wertstofftonne ausschließlich Verkaufsverpackungen aus Metall und Kunststoff entsorgen. Grundlage dieser Regelung ist die Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) und das Verpackungsgesetz (VerpackG). Nicht entsorgt werden dürfen demnach Transportverpackungen, Umverpackungen, Industriefolien, Umreifungsbänder und stoffgleiche Nicht-Verpackungen. Diese Materialien sind von den Gewerbetreibenden getrennt zu halten und separat zu entsorgen.