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Gewerbeabfall

Seit dem 01.08.2017 gilt die neue Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV). Grundsätzlich verpflichtet die GewAbfV die Erzeuger zur Getrennthaltung ihrer Abfälle von der Erfassung bis zur Entsorgung.

Außerdem unterliegen die Abfallerzeuger umfangreichen Dokumentationspflichten. Um diese Dokumentationspflichten zu vereinfachen, hat das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV) auf seiner Internetseite umfangreiche Informationen zur Gewerbeabfallverordnung eingestellt. Unter anderen können dort Dokumentationshilfen herunter geladen werden. Weitere Infos unter: https://www.lanuv.nrw.de/umwelt/abfall/abfallstroeme/gewerbeabfaelle/

Seit dem 01.01.2019 gelten auch neue Vorschriften für die Vorbehandlungsanlagen von Gewerbeabfällen.