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Krankschreibung bleibt noch analog - Was der verschobene Start der eAU für Arbeitnehmer bedeutet

13.05.2022: Wer krank ist und deshalb nicht arbeiten gehen kann, muss mindestens bis Mitte des Jahres seine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) noch selbst an die Krankenkasse schicken. Die Verpflichtung für Arztpraxen, den „gelben Schein” elektronisch direkt an die Krankenkassen zu senden, wurde erneut verschoben. Eine Nachfrage in der Praxis lohnt sich aber.

Gelben Schein weiterhin selbst an Krankenkasse schicken:
Seit dem 1. Januar 2022 sollte die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung di-gital als eAU von der Arztpraxis direkt an die zuständige Krankenkasse gehen. Doch bis 30. Juni 2022 können Arztpraxen die Arbeitsunfähig-keitsbescheinigung auch in Papierform ausdrucken. In diesem Fall müssen Beschäftigte den „gelben Schein“ noch selbst an ihre Kranken-kasse schicken. Laut Bundesgesundheitsministerium werden bisher gut 20 Prozent der Bescheinigungen elektronisch von den Praxen an die Kassen übertragen. Deshalb lohnt sich eine Nachfrage in der zuständi-gen Arztpraxis.

Was passiert, wenn die Krankmeldung nicht vorliegt?
Der gelbe Schein kann auch nachträglich der Krankenkasse vorgelegt werden. Problematisch wird es aber dann, wenn die betriebliche Ent-geltfortzahlung endet und Beschäftigte Krankengeld bekommen. Des-halb rät Coletta Lehmenkühler, Leiterin der Verbraucherzentrale mobil & digital im Kreis Höxter: „Damit keine Nachteile beim Krankengeld ent-stehen, sollten Betroffene in der Übergangszeit bis zur vollständigen Di-gitalisierung sicherheitshalber die AU in Papierform direkt nach Erhalt an die Krankenkasse schicken.“ Zwar gibt es ein erstes Urteil dazu, dass die verspätete Umsetzung der elektronischen AU nicht zu Lasten der Versicherten gehen kann. Diese Entscheidung ist aber noch nicht rechtskräftig.

Was gilt für das elektronische Rezept?
Hier gelten die gleichen Verschiebungen wie für die Krankschreibung. Es gibt aber auch bereits Arztpraxen und Apotheken, in denen die digi-tale Übermittlung funktioniert. Das rosa Papierrezept darf bei techni-schen Schwierigkeiten noch bis Ende Juni 2022 ausgegeben werden.


Wie sicher ist der aktuelle Zeitplan?
Die eAU wurde bereits mehrfach verschoben, vor allem wegen techni-scher Probleme und mangelnder Ausstattung der Praxen. Nach Okto-ber 2021 wurde es Januar 2021, und auch dieses Datum kippte das Bundesgesundheitsministerium. Grundsätzlich sind Ärztinnen und Ärzte aber gesetzlich verpflichtet, die elektronische Krankschreibung und das e-Rezept samt erforderlicher Technik in ihren Praxen einzuführen. Flä-chendeckend soll das nun ab Mitte 2022 zur Verfügung stehen. Die nächste Stufe der elektronischen AU (eAU), die digitale Weiterleitung von den Krankenkassen an die Arbeitgeber, ist nun vom 1. Juli 2022 auf den 1. Januar 2023 verschoben.


Weiterführende Infos und Links:
Mehr zur elektronischen Krankschreibung unter:

www.verbraucherzentrale.nrw/node/65488