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Programm „Aufholen nach Corona“ bringt fast 580.000 Euro in den Kreis Höxter

23.09.2021: „Wir freuen uns sehr, dass die Bundesregierung zwei Milliarden Euro investiert, um Kinder und Jugendliche auf dem Weg zurück in ein unbeschwertes Aufwachsen zu begleiten und sie beim Aufholen von Lernrückständen zu unterstützen“, sagt Landrat Michael Stickeln.

Mit knapp 580.000 Euro kann der Kreis Höxter so auf Grundlage des Bundesprogramms „Aufholen nach Corona“ Angebote und Maßnahmen im Bereich der Schulsozialarbeit und der offenen Kinder- und Jugendarbeit in den Jahren 2021 und 2022 fördern.

Die Corona-Pandemie stellt viele Kinder und Jugendliche vor große Herausforderungen. „Auf soziale Kontakte, Sport und das gemeinsame Erleben in der Gruppe mussten viele junge Menschen über lange Zeit verzichten. Die meisten Familien im Kreis Höxter haben sich sehr verantwortungsvoll und aufopfernd um ihre Kinder gekümmert. Dafür spreche ich ihnen meinen aufrichtigen Dank aus, den jungen Menschen danke ich ganz herzlich für ihre Geduld und ihr Verständnis“, sagt Stickeln. Wegfallende soziale Bezüge und das Erleben mit Gleichaltrigen hätten sie aber vielfach nicht kompensieren können. „Kindern und Jugendlichen sollen daher neue Perspektiven und mehr Zuversicht vermittelt werden.“ 

Christian Rodemeyer, Deborah Frischemeier und Rouven Speith stehen an der Weser in Höxter und stellen das 'Aufholpaket' vor.
Freuen sich gemeinsam, dass mit dem Bundesprogramm „Aufholen nach Corona“ mehr als eine halbe Million Euro Fördermittel in den Kreis Höxter fließen (von links): Christian Rodemeyer, Leiter der Abteilung Kinder, Jugend und Familie, Deborah Frischemeier und Rouven Speith. Foto: Kreis Höxter

„Wir wollen, dass alle Kinder und Jugendlichen schnell wieder aufholen und Versäumtes nachholen können. Sie sollen Zeit haben für Freunde, Sport und Freizeit und die Unterstützung bekommen, die sie und ihre Familien jetzt brauchen“, ergänzt Kreisdirektor Klaus Schumacher. Es sei gut und richtig, mit dieser Förderung Angebote zu schaffen, die schnell bei Kindern, Jugendlichen und Familien ankommen – im Bereich der frühkindlichen Bildung, zusätzliche Sport-, Freizeit- und Ferienaktivitäten sowie Unterstützung für Kinder und Jugendliche im Alltag. „Wir können damit Schülerinnen und Schülern effektiv dabei helfen, Lernrückstände mit zusätzlichen Förderangeboten aufzuholen“, so Schumacher.

Der Jugendhilfeausschuss hatte in seiner Sitzung am 26. August 2021 beschlossen, entsprechende Förderrichtlinien aufzustellen, damit das Jugendamt eigene Angebote und solche freier Träger der Kinder- und Jugendhilfe fördern kann. Aufgeteilt wird die Förderung auf die beiden Fördersäulen II (Kinder und Jugendliche mit Freiwilligendienstleistenden und zusätzlicher Sozialarbeit an Schulen unterstützen) und III (Kinder- und Jugendfreizeiten, außerschulische Jugendarbeit und Angebote der Kinder und Jugendhilfe). 

Die in Fördersäule II bereitgestellten Mittel in Höhe von gut 420.000 Euro werden anteilig nach der Zahl der Schülerinnen und Schüler unter den antragstellenden Schulträgern verteilt. Als Stichtag für die Antragstellung für eine Förderung im Jahr 2021 ist der 30. September 2021 festgelegt. Die Zuschüsse werden dann rückwirkend zum 1. September 2021 bewilligt. Eine Förderung für das Jahr 2022 kann bis zum 31. Dezember 2021 formlos beim Jugendamt des Kreises Höxter von den Schulträgern beantragt werden. „Nach den Fristen eingereichte Anträge werden nicht berücksichtigt. Der Antrag soll eine Kostenkalkulation, sowie ein pädagogisches Kurzkonzept enthalten, in welchem die Inhalte und Ziele der Arbeit benannt werden“, erläutert Christian Rodemeyer, Leiter der Abteilung Kinder, Jugend und Familie, der sich gemeinsam mit Rouven Speith und Deborah Frischemeier um die Bearbeitung der Anträge kümmert.

In der Fördersäule III werden die Mittel in Höhe von gut 155.000 Euro beispielsweise verwendet für Angebote der offenen Jugendarbeit, Ferien- und Wochenendfreizeiten, internationale Jugendbegegnungen oder Angebote der Jugendverbandsarbeit und zur Förderung des jungen Ehrenamtes. Hierbei ist es wichtig, dass die Anträge auf Zuschüsse vor Beginn einer Maßnahme schriftlich eingereicht werden. „Der Kreis Höxter behält sich vor, die zur Verfügung stehenden Mittel nach geografischen Gesichtspunkten im Zuständigkeitsbereich gerecht zu verteilen“, so Rodemeyer.