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Wohnberechtigungsschein

Ein Wohnberechtigungsschein ist erforderlich, um eine mit Darlehen des Landes geförderte Wohnung zu beziehen.

Das bietet der Wohnberechtigungsschein:
Alles zu den Vorteilen und zum Antrag gibt es in dem Video vom Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen (MHKBD NRW).
 


Beschreibung

Ein Wohnberechtigungsschein (WBS) gilt ein Jahr lang und berechtigt zum Einzug in eine geförderte Wohnung in Nordrhein-Westfalen.

Für Wohnungen, die zum Einzugsgebiet der Stadt Höxter gehören, wenden Sie sich bitte an die Stadt Höxter.

Ein Wohnberechtigungsschein kann erteilt werden, wenn

  • die Wohnungsgröße angemessen ist und
  • das Einkommen die vorgeschriebene Einkommensgrenze einhält.

Die Wohnungsgröße darf betragen:

  • 50 qm für einen Einpersonenhaushalt,
  • 65 qm oder 2 Wohnräume für einen Zweipersonenhaushalt,
  • +15 qm oder 1 Raum für jede weitere Person.

Die Einkommensgrenze beträgt:

  • 20.420 € für einen Einpersonenhaushalt,
  • 24.600 € für einen Zweipersonenhaushalt,
  •   5.660 € für jede weitere Person im Haushalt,
  •      740 € zusätzlich für jedes Kind, für das Kindergeld gezahlt wird.

Bei der Berechnung des Einkommens werden pauschale Abzüge gewährt und ggf. Freibeträge (z. B. Ehepaare, Schwerbehinderung, Pflegegrad) berücksichtigt.

Gebühren

einkommensabhängige Gebühren in Höhe von 6 € oder 10 €

Erforderliche Unterlagen

  • Antragsvordruck
  • Vordruck Einkommenserklärung und
  • Gehaltsabrechnungen der letzten 12 Monate oder
  • Leistungsbescheide (lt. Seite 2 Einkommenserklärung) für das vergangene und lfd. Kalenderjahr


Liste der Wohnungssuchenden:
Mit dem Vordruck „Bitte um Aufnahme in die Liste der Wohnungssuchenden“ werden wir Sie in diese Liste eintragen. Sie können diesen Vordruck gleichzeitig mit der Beantragung eines allgemeinen Wohnberechtigungsscheines einreichen. Aber auch, wenn Ihnen bereits ein gültiger Wohnberechtigungsschein vorliegt, können wir Sie in diese Liste eintragen. Bitte reichen Sie uns dann zusätzlich eine Kopie Ihres Wohnberechtigungsscheins ein, falls dieser nicht vom Kreis Höxter ausgestellt wurde.
Sobald eine für Ihr Gesuch passende Wohnung von einem Verfügungsberechtigten als frei gemeldet wird, können wir den Kontakt herstellen.
Ihr Gesuch wird für die Dauer eines Jahres geführt. Dann können Sie Ihren Wohnungswunsch erneuern. Sollten Sie eine Wohnung gefunden haben, ist eine kurze Information für uns hilfreich.
Durch die Eintragung in die Liste entsteht kein Rechtsanspruch auf die Vermittlung einer Wohnung.

Rechtsgrundlagen

Gesetz zur Förderung und Nutzung von Wohnraum für das Land Nordrhein-Westfalen (WFNG NRW)
Wohnraumnutzungsbestimmungen (WNB)
Einkommensermittlungserlass

Für Sie zuständig

Ihre Ansprechpartner
Simone Witzik
Wohnberechtigungsschein
Kreishaus Höxter
Zimmer D 520
Moltkestraße 12
37671 Höxter
  05271 / 965-4145
  05271 / 965-84198
Mo. bis Fr. 07:30 Uhr bis 12:30 Uhr
Mo. bis Do. 13:30 Uhr bis 16:00 Uhr
oder nach Vereinbarung

Formulare

Hinweis Datenschutz Wohnungsbauförderung Berechtigung Hinweis Datenschutz Wohnungsbauförderung Berechtigung
Antrag Wohnberechtigungsschein Antrag Wohnberechtigungsschein
Einkommenserklärung Einkommenserklärung
Hinweise zur Einkommenserklärung Hinweise zur Einkommenserklärung
Bitte um Aufnahme in die Liste der Wohnungssuchenden Bitte um Aufnahme in die Liste der Wohnungssuchenden

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